By EWS
Schönau
und >SMART>
GREEN

Teilnahmebedingungen

  1. Für eine Teilnahme werden Startups aus dem DACH-Raum, die bis zur Preisverleihung bereits gegründet haben, aber nicht älter als drei Jahre seit der Gründung sind und im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 2 Mio. € Umsatz gemacht haben.

  2. Die teilnehmenden Startups stellen sicher, dass die Präsentation ihrer Geschäftsidee bzw. ihres Geschäftsmodells weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Dazu gehören zum Beispiel Urheberrechte, Markenrechte, Design-, Geschmacksmuster oder Patentrechte. Für den Fall der Verletzung der Rechte Dritter sind die Teilnehmer:innen hierfür verantwortlich und stellen die EWS Vertriebs GmbH, die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG und die Grünhof GmbH von den finanziellen Folgen wie auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung frei.

  3. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs.

  4. Den Teilnehmer:innen ist bekannt, dass die Vorstellung ihrer Konzepte die Neuheit bei etwaigen nachfolgenden Patentanmeldungen beseitigen können. Dafür sind die Teilnehmer:innen selbst verantwortlich. Es obliegt den Teilnehmer:innen, die Neuheit ihrer Erfindungen durch etwaige Patentanmeldungen oder rechtlichen Schutz vor einer Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbs abzusichern. Die EWS Vertriebs GmbH, die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG und die Grünhof GmbH übernehmen diesbezüglich keine Haftung.

  5. Teilnehmende Startups müssen sich konsequent und glaubhaft mit ihren Produkten oder Dienstleitungen für den Klimaschutz einsetzen.

  6. Teilnehmendes Startups dürfen zum Zeitpunkt der Preisvergabe keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zu Unternehmen aus der Atom- oder Kohleindustrie haben.

  7. Die Teilnehmer:innen sind damit einverstanden, Bildmaterial für Publikationen und Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.

  8. Die teilnehmenden Startups erklären sich bereit, dass im Rahmen des Programms Bildmaterial (Fotos / Bewegtbild) von ihnen angefertigt und veröffentlicht werden darf. Das gilt für den >SMART> GREEN Accelerator, die Grünhof GmbH, die EWS Vertriebs GmbH und die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG.

  9. Die Teilnehmer:innen sind damit einverstanden, dass Bildmaterial und Informationen über das Startup in den Räumlichkeiten der Grünhof GmbH visuell abgebildet werden dürfen.

  10. Die Preisträger:innen erklären sich bereit, das Logo des MakeItMatter-Awards sowie das Logo des >SMART> GREEN Accelerators für mind. zwei Jahre nach Preisverleihung auf ihrer Webseite zu integrieren.

  11. Die Preisträger:innen erklären sich bereit, im Falle der Preisvergabe einen Post via LinkedIn mit Erwähnung des MakeItMatter-Awards, der EWS und des >SMART GREEN> ACCELERATORs zu veröffentlichen.

  12. Die Preisträger:innen erklären sich damit einverstanden, ihr Startup im Rahmen der >SMART> GREEN Startup Night vorzustellen. Über den Detaillierungsgrad der Vorstellung wird in Absprache mit >SMART> GREEN entschieden.

  13. Die Preisträger:innen erklären sich damit einverstanden, ihr Startup im Rahmen des Schönauer Stromseminars vorzustellen. Über den Detaillierungsgrad der Vorstellung wird in Absprache mit der EWS entschieden.

  14. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

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